Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind:
- Unternehmen
- betriebliche und überbetriebliche Bildungseinrichtungen
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft
- Persönlichkeiten (zum Beispiel Unternehmer, Personal-, Aus- und Weiterbildungsleiter)
Vorschlagsberechtigt sind:
- Industrie- und Handelskammern (IHKs)
- Auslandshandelskammern (AHKs)
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen der Wirtschaft
Kriterien für die Bewertung der Vorschläge:
- Die Initiativen müssen den Zielsetzungen des Initiativpreises entsprechen.
- Die Initiativen müssen auf andere Unternehmen (Branchen, Unternehmensgrößen) übertragbar sein.
- Initiativen ohne direkte staatliche Unterstützung werden bevorzugt.
Einsendeschluss:
- Die Bewerbungsunterlagen für den 19. Initiativpreis Aus- und Weiterbildung 2011 mussten bis zum 28. Februar 2011 bei der IHK (oder AHK) eingereicht sein.
