Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Unternehmen
  • betriebliche und überbetriebliche Bildungseinrichtungen
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft
  • Persönlichkeiten (zum Beispiel Unternehmer, Personal-, Aus- und Weiterbildungsleiter)

Vorschlagsberechtigt sind:

  • Industrie- und Handelskammern (IHKs)
  • Auslandshandelskammern (AHKs)
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen der Wirtschaft

Kriterien für die Bewertung der Vorschläge:

  • Die Initiativen müssen den Zielsetzungen des Initiativpreises entsprechen.
  • Die Initiativen müssen auf andere Unternehmen (Branchen, Unternehmensgrößen) übertragbar sein.
  • Initiativen ohne direkte staatliche Unterstützung werden bevorzugt.

Einsendeschluss:

  • Die Bewerbungsunterlagen für den 19. Initiativpreis Aus- und Weiterbildung 2011 mussten bis zum 28. Februar 2011 bei der IHK (oder AHK) eingereicht sein.
Otto Wolff-Stiftung Deutscher Industrie und Handelskammertag e.V.
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, D-10178 Berlin, infocenter@berlin.dihk.de, www.initiativpreis.de